Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde wegen Umwidmung genehmigter Zuschüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.04.2009 wurden der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Herrsching 10.000 € für die Sanierung des Martin-Luther-Hauses in Seefeld und für eine seinerzeit künftige energetische Sanierung noch einmal 10.000 € zugesagt. Zudem genehmigte der Gemeinderat am 03.05.2011 für das Martin-Luther-Haus einen Zuschuss i.H.v. 15.000 € für einen Dachreiter.

Bis dato wurden jedoch nur für die erstgenannte Maßnahme im Jahr 2009 Mittel i.H.v. 6.000 € abgerufen, so dass aus den drei Maßnahmen 29.000 € noch nicht in Anspruch genommen wurden. Dieser Betrag ist jedes Jahr erneut im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 3700.98800 mit veranschlagt worden.

Mit beigefügtem Antrag bittet die Pfarrerin, Frau Angela Smart, diese noch nicht abgerufenen Gelder für vordringlichere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Dach, Speicher und Fundament beantragen zu dürfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, 29.000 €, die aus früheren Genehmigungen für diverse Maßnahmen am Martin-Luther-Haus in Seefeld noch nicht abgerufen wurden, jetzt für vordringlichere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Dach, Speicher und Fundament des Hauses bereitzustellen. Die Auszahlung des Betrages erfolgt je nach Baufortschritt und Kostennachweis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2015 14:27 Uhr