Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 6. Änderung des Bebauungsplanes "Argelsrieder Feld II"; Erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Weßling hat beschlossen, den Bebauungsplan „Argelsrieder Feld II“ in Weßling zu ändern (6. Änderung) sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Mit der Änderungsplanung soll in einem kleinen Teilbereich des Gewerbegebietes „Argelsrieder Feld“ in Weßling eine Neuanordnung und geringfügige Erweiterung der gewerblichen Bauflächen erfolgen. Wesentliches Ziel dabei ist die Schaffung einer innerbetrieblichen verkehrstechnischen Verbindung zwischen neu zu bebauenden und bereits bestehenden Betriebsflächen, die gemäß den Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sowie den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bislang nicht vorgesehen war.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt war (siehe Beschluss vom 19.05.2015).

Mit Schreiben vom 09.10.2015 wurde die Gemeinde Seefeld erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten (erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Da sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen der Flächennutzungsplan- bzw. Bebauungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling eingesehen werden.

Beschluss

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling sowie die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld II“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 10:07 Uhr