Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort:Fl.Nr.72/2 , Grundberg 17, Gemarkung Hechendorf; Bauherr: Frau Karin Wöll;
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bauausschusses, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.72/2 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 670 m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Grundstück ist derzeit mit einer Einzelgarage bebaut, die als Bestand erhalten bleiben soll.
Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid begehrt die Antragstellerin die Überprüfung der Frage, ob eine Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus möglich ist. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in den Ausmaßen 12,00 m x 9,00 m, mit zwei Vollgeschossen (EG, DG). Weiterhin ist ein Satteldach mit 26 Grad und einem Kniestock von 1,80 m vorgesehen.
Damit ergibt sich eine GR von 108 m², mithin eine GRZ von 0,16 und eine GFZ- bei zwei Vollgeschossen- von 0,32.
Insgesamt orientiert sich die Planung mit dem Einfamilienhaus an der umgebenden, prägenden Bebauung, die von der Hauptstraße in Richtung See durch Einfamilienhäuser geprägt ist. Auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr.71/3 existiert ein Wohngebäude mit ebenfalls zwei Vollgeschossen, weitere zweigeschossige Gebäude befinden sich an der Hauptstraße. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Geschossigkeit (2 Vollgeschosse) und den Ausmaßen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Anlagen:
- Lageplan Bestand
Lageplan Bauantrag
Schemaschnitt
Fragenkatalog
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.01.2016 11:21 Uhr