1. Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 429/7, Gemarkung Breitbrunn, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes auf dem Grundstück, ohne zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Der Bereich wird als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
Mit Schreiben vom 11.02.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Inning: Aufhebung des Bebauungsplanes „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 28.07.2015 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“ aufzuheben.
Der aufzuhebende Bebauungsplan für den Bereich östlich der St 2067 zwischen Walchstadter Straße und Leitenstraße in der Ortschaft Inning ist nach Ansicht der Gemeinde als lenkendes Mittel zur weiteren Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Die Grundzüge der Planung sind weitgehend umgesetzt. Einzelne Festsetzungen sind zudem mittlerweile obsolet. Die zukünftige Bebaubarkeit soll sich nach § 34 BauGB richten.
Mit Schreiben vom 23.02.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning unter Bauamt eingesehen werden (www.inning.de/Bauamt).
3. Gemeinde Inning: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“
Die Gemeinde Inning hat am 13.03.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich an der Alten Landsberger Straße im Nordwesten der Ortslage Inning.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet) nördlich und südlich der Alten Landsberger Straße. In diesem Zusammenhang soll eine im nördlichen Teilbereich des Plangebietes befindliche Villa aus den 1950er Jahren abgerissen und durch vier neue Wohngebäude ersetzt werden. Im südlichen Teilbereich wird überwiegend der bereits vorhandene bauliche Bestand festgesetzt. Eingriffe in bestehende Grünstrukturen sollen durch externe Ausgleichsflächen kompensiert werden.
Mit Schreiben vom 04.03.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Zuge
der frühzeitigen Beteiligung (GR-Beschluss vom 24.06.2014) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning unter Bauamt eingesehen werden (www.inning.de/Bauamt).