1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße" inkl. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer teilweisen Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH (u.a. mit Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).
       
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne wurden durch den Gemeinderat am 19.04.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 02.05.2016 bis zum 24.05.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.04.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 24.05.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ bzw. der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss

  1. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 26.07.2016). Die Abwägung vom 26.07.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 26.07.2016). Die Abwägung vom 26.07.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“  mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne GR Schlecht nach §49 GO

Datenstand vom 17.07.2018 09:05 Uhr