Das Grundstück Fl.Nr.198/8 der Gemarkung Oberalting-S
eefeld mit einer Größe von 1.188 m² befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte- an der Schreyeggstraße“ in Seefeld. Im Bebauungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Für das Grundstück ist keine Festsetzung hinsichtlich einer Einzel- oder Doppelhausbebauung getroffen. Es bestehen demnach keine entgegenstehenden Festsetzungen, so dass im Umkehrschluss die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten zulässig ist.
Derzeit ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches zum Abriss vorgesehen ist.
Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten. In der Tiefgarage sind 12 Stellplätze vorhanden, zusätzlich existiert noch ein weiterer oberirdischer Stellplatz. Nach der Festsetzung des Bebauungsplanes sind 10 Stellplätze, 2 je Wohneinheit nachzuweisen.
Das Wohnhaus ist geplant mit einer Bebauung KG, EG, OG, und DG (zwei Vollgeschosse). Die Ausmaße betragen 12,00m x 19,00m. Die GR ist mit 240 m² festgesetzt. Die GR des Wohnhauses beträgt 228 m² zuzüglich 11,44 m² für die Balkone, mithin zusammen 239,44 m². Die Terrassen von 30 m² sind aufgrund ihres wasserdurchlässigen Belages nicht mitzurechnen. Unter Beachtung der Nebenanlagen ergibt sich nach § 19 Abs.4 BauNVO eine GRZ von weiteren 191,25 m², dies entspricht zusammen mit der übrigen GR von 239,44 m² einer GRZ von 0,38. Der Bebauungsplan lässt insoweit eine GRZ von 0,40 zu. Die Wandhöhe beträgt 6,50m bezogen auf einen festen Bezugspunkt, welcher im Bebauungsplan auf 571,30 üNN für das Grundstück festgelegt ist. Das Gebäude ist mit einem symmetrischen Satteldach mit 35 Grad Dachneigung, dunkler Ziegeldeckung und Photovoltaik geplant. Die maximale Fristhöhe von 10,70 m wird eigehalten.
Kleinere Abgrabungen zum Ausgleich des natürlichen Geländes bis zu den maximal erlaubten 0,40 m sind vorgesehen.
Die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs.9 BayBO werden eingehalten. Die Balkone entwickeln mit 4,40m bei einer Gebäudegesamtbreite von 12,00m eigene Abstandsflächen.
Hinsichtlich der Tiefgaragenabfahrt wird abweichend von der Garagen Verordnung des Freistaates Bayern eine Neigung von 22% geplant. Ein entsprechender Antrag auf Abweichung nach Art.63 BayBO wurde gestellt. Eine entsprechende Steigung ist hier möglich, weil die Zufahrt frostsicher eingehaust wird.
Anlagen:
-Lageplan
-Grundrisse, Ansichten, Schnitt
-Antrag auf Abweichung Art 63 BayBO