Klimapakt - Maßnahmenkatalog - Ermittlung von 3 Maßnahmen und deren Umsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 2. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 26.04.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Am 13.11.2015 fand im Landratsamt Starnberg eine Klimaschutzwerkstätte für die Gemeinden statt. 2005 wurde durch den Kreistag ein Energiewendebeschluss, die Region bis zum Jahre 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen, gefasst. 2015 wurde hierzu ein Energiebericht verfasst. Die aktuelle Zwischenbilanz des Energieberichts zeigt deutlich auf: auch wenn der richtige Weg eingeschlagen wurde, geht die Umsetzung der Energiewende in den Starnberger Gemeinden nur sehr langsam voran. Dass dies nicht nur an den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene liegt, zeigen Positiv-Beispiele aus benachbarten Regionen mit vergleichbaren natürlichen und finanziellen Voraussetzungen. Es bleibt daher die zentrale Fragestellung: Wie soll der „Starnberger Weg“ durch die Energiewende aussehen und wie wird dieser umgesetzt?

Als Ergebnis wurden ein Klima-Pakt und ein Maßnahmenkatalog für den Landkreis erstellt.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016 wurde dieser Klima-Pakt beschlossen und die Gemeinde hat sich somit verpflichtet je 3 Maßnahmen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 umzusetzen.

Dieser Maßnahmenkatalog wurde den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. Nun sollen 3 Maßnahmen bestimmt werden. Einer Maßnahme soll sich der Bürgermeister als „Chefprojekt“ annehmen.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser stellt kurz das Projekt „Klimapakt“ vor. Ein Projekt soll als „Chefsache“ direkt vom Ersten Bürgermeister betreut werden.
Für 2016 soll dies die Maßnahme „2.2.2.7 Prüfung kommunaler Nahwärmenetze“ sein. Hierzu werden bereits die Planungen für das Nahwärmenetz auf dem Gelände der Fa. Schlecht mit einbezogen.

Eine weitere Maßnahme soll „2.2.2.3 Solare Warmwasserbereitung in Sportstätten  prüfen und umsetzen“ sein. Da bereits, durch die Sanierung der Heizungsanlage, eine Solaranlage auf der Turnhalle angebracht wurde, könnte unter dieser Rubrik auch die Warmwasserversorgung von Asylbewerbercontainern gesehen werden. Hier sollte man mit dem Landratsamt Starnberg als Betreiber zusammenarbeiten um zu erörtern ob eine solare Warmwasserversorgung sinnvoll ist.

Herr Pirzer bezweifelt, ob eine solare Warmwasserversorgung auf Turnhallen sinnvoll ist, da die Hauptnutzungszeit von Duschen am Abend ist.

Als dritte Maßnahme für 2016 wird „2.2.3.6 Stromspeicher-Systeme fördern“ ausgewählt.
Die Möglichkeit solche Stromspeicher-Systeme zu fördern wurde in das Förderprogramm für 2016 aufgenommen. Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 1.000.- €.
Die Verwaltung soll hier Informationen über verschiedene Speichermedien sammeln und einen evtl. Einbau in kommunale Liegenschaften prüfen.

Für 2017 wurden folgende Maßnahmen ausgewählt:

2.2.1.6 Leitfaden „Energieeffizienz in der Bauleitplanung in den Gemeinden einführen und umsetzen. Dies kann im Zuge des Einheimischenmodells evtl. eingebunden werden.

2.2.1.3 Energiemanagement für kommunale Liegenschaften einführen.
Mit dieser Thematik wird sich bereits beschäftigt.

2.2.1.9 Ausstellungen zu Klimaschutz, Energiewende, Ressourcenschutz etc.

Der Umwelt- und Energieausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluß:

Der Umwelt- und Energieausschuss beschließt die Maßnahmen:

2.2.2.7 Prüfung kommunaler Nahwärmenetze
2.2.2.3 Solare Warmwasserbereitung in Sportstätte prüfen und umsetzen
2.2.3.6 Stromspeicher-Systeme fördern

für das Jahr 2016 und die Maßnahmen

2.2.1.6 Leitfaden „Energieeffizienz in der Bauleitplanung in den Gemeinden einführen und umsetzen
2.2.1.3 Energiemanagement für kommunale Liegenschaften einführen
2.2.1.9 Ausstellungen zu Klimaschutz, Energiewende, Ressourcenschutz etc.

für das Jahr 2017 aus dem Klimapakt zu beginnen und umzusetzen.

Datenstand vom 02.04.2019 11:55 Uhr