1. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der im Parallelverfahren stattfindenden 17. Änderung des Flächennutzungsplanes möchte die Gemeinde Andechs neues Baurecht nördlich der Straße „Am Ulrichsbichl“ am westlichen Ortsrand von Machtlfing schaffen. Durch die Eröffnung einer zusätzlichen Bauzeile sollen die bestehenden baulichen Strukturen am westlichen Ortsrand abgerundet werden. Die Entwürfe der Bauleitpläne sehen diesbezüglich die Erweiterung des bereits vorhandenen Dorfgebietes („MD“) in Richtung Westen vor.
Mit Schreiben vom 04.08.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den Bauleitplänen gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (siehe Beschluss vom 19.01.2016) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die Bauleitplanentwürfe können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Inning a. Ammersee: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Inning a. Ammersee verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom 03.07.2012. Dieser Flächennutzungsplan soll nun in elf Bereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, geändert bzw. ergänzt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen.
Mit Schreiben vom 22.08.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Bei den Änderungsbereichen 1-10 handelt es sich um Anpassungen und Ergänzungen in den Ortsteilen Inning, Buch und Bachern (vornehmlich Ausweisungen von bzw. Umwidmungen in WA). Der Änderungsbereich 11 umfasst die gut 2 ha große Außenbereichssiedlung am Hufschlag, die unmittelbar an das Gemeindegebiet von Seefeld angrenzt. In dem seit 2012 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning war dieser Bereich bislang noch unbeplant, da die Gemeinde ursprünglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Legalisierung der baurechtlich nicht genehmigten Bestandsbebauung vorsah. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu Ende geführt werden konnte, hat die Gemeinde ihr Planungsziel für diesen Bereich geändert. Die Zukunft der Siedlung soll nun weiterhin im Rahmen des § 35 BauGB geregelt werden. Der bisher aus der Flächennutzungsplanung ausgenommene Bereich wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Damit verdeutlicht die Gemeinde Inning, dass sie nicht beabsichtigt, die Wohnnutzung hier über das nach § 35 BauGB zulässige Maß hinaus zu fördern.
Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld sind weder mit der Anpassung im Bereich der Hufschlagsiedlung noch mit den Änderungen und Ergänzungen in den restlichen Bereichen verbunden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Der Vorentwurf der FNP-Änderung kann auf der Internetseite der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Aktuelles eingesehen werden.