1. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, ein Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Einrichtung eines Waldkindergartens im Gemeindeteil Machtlfing.
Der Gemeinderat Andechs hat den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes am 13.09.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 28.09.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Zuge der frühzeitigen Beteiligung (GR-Beschluss vom 19.07.2016) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der 23. FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
2. Gemeinde Herrsching: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“
Die Gemeinde Herrsching hat beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände“ durchzuführen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Dreifachturnhalle in der Jahnstraße in Herrsching zu schaffen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung am 19.09.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 04.10.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Planung nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“ können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.