Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss sowie Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2016 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ aufzustellen.  

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße (St 2068) und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport-/Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Zur Sicherstellung dieser Planungsziele sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich (13. Änderung).

Aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbereichen empfiehlt sich eine Aufteilung des Plangebietes in unterschiedliche Bebauungsplanabschnitte. Der Abschnitt Feuerwehr und Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkunft sollte dabei aufgrund der höheren Dringlichkeit und des ausgereifteren Planungsstadiums zuerst behandelt werden („Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ wird vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ (Aufstellungsbeschluss vom 15.03.2016) in Teilabschnitte aufzuteilen.  

2.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr