Bebauungsplan "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.

Zu dem ausgearbeiteten Entwurf i.d.F. vom 15.11.2016 (Variante 1) wurden in der letzten Sitzung nochmals einige Änderungsvorschläge aus dem Gremium eingebracht (u.a. Tausch Doppelhaus- mit Reihenhauszeilen). Darauf aufbauend wurde eine alternative Variante erarbeitet (Variante 2).

Im Rahmen einer erneuten Sondersitzung sollten die Varianten im Gemeinderat nochmals behandelt werden. Aufgrund terminlicher Engpässe und personeller Verhinderungen kann der für die Sondersitzung ursprünglich anvisierte Termin am 13.12.2016 leider nicht herangezogen werden. Um die Chance der Einhaltung des eng gestrickten Zeitplans zu wahren, ist daher eine Beschlussfassung bereits in der heutigen regulären Sitzung erforderlich.

Sofern heute eine Entscheidung für eine der beiden Varianten fallen sollte, könnte darauf aufbauend der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 06.12.2016 ausgefertigt und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung sowie die erneute Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Andernfalls besteht leider keine Möglichkeit mehr, den vorgesehenen Zeitplan (Fertigstellung Erschließung in 2017) einzuhalten.

Hinweis: Aufgrund der engen Zeitschiene können die entsprechenden Anlagen (Varianten 1 und 2) leider erst kurz vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem eingepflegt werden. Den Gemeinderäten werden die Anlagen zusätzlich per E-Mail zugesendet, sobald diese vorliegen.

Sitzungsverlauf

Herr Kindelbacher vom Büro WipflerPlan stellt dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand und die neu erarbeitete Bebauungsvariante vor. Im Anschluss daran werden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten im Gremium diskutiert.
Eine Mehrheit befürwortet die Variante 2, die im Vergleich zur Variante 1 jedoch eine Bauparzelle weniger aufweist. Das Planungsbüro soll daher nochmals prüfen, ob durch eine geringfügige Anpassung z.B. im Bereich der mittleren Doppel-/Einzelhauszeile ggf. ein Bauplatz hinzugewonnen werden könnte.
Für den Bereich der Mehrfamilienhäuser an der Spitzstraße soll zudem festgesetzt werden, dass anstatt des bislang ausschließlich zulässigen Pultdaches auch ein Walmdach realisiert werden kann.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass auf Grundlage der Variante 2 der Bebauungsplanentwurf für die öffentliche Auslegung ausgearbeitet und in der Januar-Sitzung nochmals zur Abstimmung gestellt wird (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Das Bauleitplanverfahren mit paralleler Erschließungsplanung soll bis spätestens April 2017 abgeschlossen werden. Die Herstellung der Erschließung könnte dann voraussichtlich im Zeitraum zwischen Mai und Dezember 2017 erfolgen.

Beschluss

  1. Die Bebauungsvariante 2 wird unter der Maßgabe gebilligt, dass die Unterbringung einer zusätzlichen Bauparzelle nochmals geprüft wird.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Beschlusses gemäß Pkt. 1 den Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ inkl. Begründung und Umweltbericht auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.07.2018 09:10 Uhr