Tektur Lageverschiebung Personenaufzug und Eingangsbereich Lanndgasthof "Zum Sepperlwirt"; Bauantrag-Nr-47/2016; Bauort Fl.Nr.28, Dorfstr.35 in Meiling; Antragsteller: Sepperlwirt OHG vertreten durch Herrn Karl und Frau Barbara Kowollik


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 20.09.2016 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit den Genehmigungsbescheiden Az.: 40-B-2010-820-14 vom 17.3.2011 und Az.:40-B-2013-549-14 vom 20.01.2014 wurde die Neugestaltung des Eingangsbereichs im Südosten, der Einbau eines Personenaufzugs im Nordwesten und die Sanierung des bestehenden Gästebereichs genehmigt.

Aus statischen Gründen sieht die vorliegende Tektur nunmehr vor, dass der Personenaufzug nicht in das Gebäude integriert wird, sondern außen an das bestehende Gebäude angeschlossen wird. Das Einschneiden und Aussparren der bestehenden Bodenplatte und Geschossdecken wäre nur mit großem Material- und Arbeitsaufwand durchführbar.

Zusätzlich soll neben dem Aufzug eine neue Eingangssituation geschaffen werden. Der geplante Anbau/ Windfang hat eine GR von 4,02 m². Durch den Anbau/Windfang können die Hotelgäste unabhängig vom Gastronomiebetrieb ins Gebäude gelangen. Baulich schafft der Windfang eine Integration des außen an das Gebäude angeschlossenen Personenaufzugs, so dass dieser nicht mehr als Annex zum eigentlichen Gebäude war genommen wird.

Der geplante Anbau (Empfang) auf der Südostseite (Biergarten) wird in der Planung der Tektur verkleinert, so dass sich durch die vorgenannten Maßnahmen die genehmigte Grundfläche nicht erhöht.

Zu den geplanten Änderungen vgl. insgesamt Grundriss EG in Anlage. Im Übrigen bleibt das Bauvorhaben unverändert.

Die genehmigte  Grundfläche aus Az.:40-B-2013-549-14 vom 20.01.2014 beträgt 563,69 m², die mit der Tektur beantragte Grundfläche beträgt 563,37 m².

Anlagen:

  • Grundrisse, Ansichten, Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Tektur in der Fassung vom 26.08.2016 hinsichtlich der Lageverschiebung des Personenaufzugs und Neugestaltung der Eingangssituation wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Tektur in der Fassung vom 26.08.2016 hinsichtlich der Lageverschiebung des Personenaufzugs und Neugestaltung der Eingangssituation wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:39 Uhr