1. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, ein Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Einrichtung eines Waldkindergartens im Gemeindeteil Machtlfing.
Der Gemeinderat Andechs hat den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes am 10.05.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Mit Schreiben vom 21.06.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der 23. FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
2. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsabrundung (Wohnbebauung) nördlich des Angerweges bis zur Erlinger Straße im Ortsteil Machtlfing. Im FNP sowie im Bebauungsplan soll an dieser Stelle (bislang Fläche für die Landwirtschaft) zukünftig ein Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes am 04.08.2015 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Mit Schreiben vom 28.06.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
3. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, für den Bereich der sog. Blasiwiese im Ortsteil Erling den Bebauungsplan Nr. 53 aufzustellen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauparzellen auf einer innerörtlichen Freifläche zwischen Am Daimergarten und Ludwig-Prockl-Weg.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 am 05.04.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 06.07.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
4. Gemeinde Herrsching: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 429/7, Gemarkung Breitbrunn, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes auf dem Grundstück, ohne zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Der Bereich wird als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
Aufgrund von Änderungen der Planung nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Gemeinde Seefeld wurde in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 04.07.2016 um erneute Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Zuge der bereits erfolgten ersten Behördenbeteiligung – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.