15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße); erneuter Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Durchführung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken der Gemeinde Seefeld. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Spitzstraße“.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und flossen in den FNP-Entwurf i.d.F. vom 15.11.2016 ein. Auf eine formelle Abwägung in diesem Verfahrensschritt wurde infolge der zahlreichen Änderungsvorschläge verzichtet.
Im Zuge der anschließenden öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vereinzelt Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht, wonach die benachbarten Landwirtschafts-/Gewerbebetriebe im Bereich Am Oberfeld in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden dürften und auf die Verhinderung möglicher immissionsschutzfachlicher Konflikte zu achten sei.
Die Gemeinde Seefeld hat diese Bedenken und Anregungen geprüft (siehe Abwägung vom 14.02.2017 sowie Benachrichtigung über das Abwägungsergebnis vom 16.02.2017). Zur Untermauerung der gemeindlichen Einschätzung, dass keine Immissionskonflikte zu erwarten sind und die benachbarten Betriebe in ihrer Entwicklung auch nicht eingeschränkt werden, wurden im Rahmen der Abwägung neue Erkenntnisse aus einem aktualisierten Fachgutachten ergänzend mit herangezogen (Geruchsimmissionsprognose der Fa. Accon vom 09.12.2016, eingegangen bei der Gemeinde am 20.12.2016). Diese neuen Erkenntnisse lagen zu Beginn der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. zu Beginn der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jedoch noch nicht vor und konnten somit auch nicht Eingang in den ausgelegten Entwurf i.d.F. vom 15.11.2016 finden.
Da die neuen Erkenntnisse aus dem Fachgutachten jedoch im Zuge der Abwägung herangezogen wurden und ferner auch zu einer redaktionellen Konkretisierung im Umweltbericht führten, wurde die Gemeinde Seefeld vom Landratsamt Starnberg darauf hingewiesen, dass eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der (betroffenen) Öffentlichkeit erforderlich ist.
Die erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.03.2017 bis 30.03.2017 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut gefasst werden.
Hinweis: Aufgrund des engen Zeitplans könne
n die Abwägungs- und Plandokumente leider erst kurz vor der Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem eingestellt oder ggf. auch erst auf der Sitzung als Tischvorlage bereitgelegt werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der erneuten eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 04.04.2017). Die Abwägung vom 04.04.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan-zeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 04.04.2017 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungs-planes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:48 Uhr