Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren sind zu großen Teilen überholt, lückenhaft und weichen vom tatsächlichen baulichen Bestand ab. Sie sind nur noch eingeschränkt vollziehbar und sollen daher abschnittsweise durch neu aufzustellende Bebauungspläne vollständig ersetzt werden. Wesentliches Ziel ist somit eine sukzessive Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Das mittlerweile ausgearbeitete Bebauungsplankonzept für den Teilbereich 1 liegt als Anlage bei und wird von dem für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragten Stadtplaner, Herrn Reimann, in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird von Herrn Reimann vorgestellt. Im Anschluss werden noch einige Detailfragen geklärt (Verzicht auf konkrete Höhenfestsetzungen, Einfriedungen usw.).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt das in heutiger Sitzung vorgestellte Bebauungsplankonzept „Roseggerstraße – Teil 1“. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Konzeptes den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“ in der Fassung vom 27.06.2017 auszufertigen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:50 Uhr