2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Anwesens Am Oberfeld 2 in Hechendorf möchte auf seinem Betriebsgelände den bestehenden Legehennenstall durch einen Erweiterungsbau vergrößern, sowie eine neue Halle für die Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge errichten (siehe Anlage 1). Das Vorhaben widerspricht den derzeitigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (1. Änderung). Der Landwirt hat daher mit Schreiben vom 20.12.2016 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt.

Das Vorhaben wurde bereits am 04.04.2017 im Gemeinderat behandelt und vorbesprochen (siehe Anlage 2). Der Gemeinderat hat dabei unter der Voraussetzung, dass einzelne Sachverhalte und Detailfragen im Zuge des weiteren Verfahrens noch zu klären bzw. zu konkretisieren sind (u.a. Geruchsimmissionen, Begründung der Erforderlichkeit der Erweiterung), grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.

Mittlerweile liegt eine Stellungnahme des Landwirts vor, in welcher die Erforderlichkeit und die Beweggründe für die Erweiterungsplanungen aus betrieblicher Sicht nochmals genauer erläutert werden (siehe Anlage 3). Darüber hinaus wurde auch die Geruchsimmissionsprognose nochmals in aktualisierter Version vorgelegt (siehe Anlage 4). Darin sind auch die jüngsten Planungen der Gemeinde berücksichtigt (Einheimischenmodell Spitzstraße, geplante Bebauung im Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld).  

Um das Bebauungsplanverfahren auch formell einleiten zu können, ist die Fassung eines Änderungsbeschlusses (2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“) erforderlich.

Die Übernahme der Planungskosten erfolgt durch den Antragsteller und wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird bestätigt, dass das Landschaftsschutzgebiet durch das geplante Bauvorhaben nicht tangiert wird.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nr. 403, 404, 405/1 und 565/1, jeweils Gemarkung Hechendorf, durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:51 Uhr