Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine sukzessive Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung wurden zudem Nachverdichtungspotentiale geprüft.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 27.06.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 17.07.2017 bis zum 18.08.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 18.08.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 14.11.2017). Die Abwägung vom 14.11.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 14.11.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1 “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr