Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Planentwurf wird von einem Vertreter des beauftragten Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Prells vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellt den aktuellen Vorentwurf des Bebauungsplanes vor und erläutert die städtebaulichen Hintergründe der Planung. Anschließend werden einzelne Sachverhalte und offene Fragestellungen im Gemeinderat diskutiert (u.a. Bebaubarkeit der Grundstücke, Verkehrssituation, Ausgestaltung des Straßenraumes, Höhengestaltung der Gebäude usw.). Durch das Gremium werden folgende Festlegungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes und das weitere Verfahren getroffen:  
  • Das Baufeld im Bereich der Schützenstraße 3 soll im rückwärtigen Bereich um ca. 2 m erweitert werden, um dem Bauherrn eine größere Flexibilität im Falle einer Neuerrichtung des Gebäudes zu ermöglichen und die beengte Situation im Straßenraum zu entschärfen.
  • Die Festsetzungen zur Höhengestaltung der Gebäude werden noch offen gelassen. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll entschieden werden, ob die Höhenbegrenzung über die Festlegung der Firsthöhe oder der Dachneigung erfolgen soll.
  • Aufgrund der sensiblen Lage im Nahbereich zum Mühlbach wird von Seiten des Gremiums vorgeschlagen, das zusätzliche Baufeld südlich der Schützenstraße 9 ersatzlos zu streichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass an dieser Stelle bereits Baurecht gemäß § 34 BauGB bestünde und ein positiver, wenn auch mittlerweile abgelaufener Vorbescheid für ein Wohngebäude vorläge. Die Rücknahme des Baufeldes sei daher aus baurechtlicher Sicht als kritisch zu bewerten und könnte rechtlich anfechtbar sein. In expliziter Abstimmung spricht sich der Gemeinderat allerdings mehrheitlich für eine Streichung des Baufeldes aus (siehe Beschluss unter 1.).
  • Das Baufeld im Bereich Schützenstraße 13, welches sich ebenfalls im sensiblen Nahbereich zum Mühlbach befindet, wird gemäß Beschluss des Gemeinderates verkleinert und auf den aktuellen Bestand reduziert (siehe Beschluss unter 2.)
  • Aufgrund der gewachsenen Strukturen und diffusen Anordnung ist eine Festlegung von konkreten Standorten für Garagen und Stellplätze nur schwer möglich. Daher wird auf eine Verortung von Bauflächen für Garagen/Stellplätze verzichtet.
  • Der öffentliche Straßenverkehrsraum soll als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden.
  • Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, ob der offene Verlauf des Mühlbaches erweitert werden kann.  

Beschluss 1

1.        Das zusätzliche Baufeld südlich der Schützenstraße 9 wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Das Baufeld im Bereich Schützenstraße 13 wird verkleinert und auf den aktuellen Bestand reduziert.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Beschluss 3

3.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ mit den unter 1. und 2. explizit beschlossenen Änderungen sowie den im Rahmen der Diskussion vereinbarten Anpassungen (Erweiterung des Bauraumes im Bereich Schützenstraße 3, Offenhaltung einer Regelung zur Höhenbegrenzung, keine Verortung von Bauflächen für Garagen/Stellplätze, Festlegung des öffentlichen Straßenverkehrsraums als verkehrsberuhigter Bereich). Die Verwaltung wird beauftragt die Planunterlagen zum Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.12.2017 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:56 Uhr