Das geplante Baugrundstück in der Stampfgasse 1, bestehend u.a. aus den Fl.Nrn.79, und 82 u.a. weist eine zukünftige Größe von 1.113,40 m² auf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand einer formlosen Bauvoranfrage, die in der Sitzung des vom 24.10.2017 behandelt wurde. Ein zustimmender Beschluss erging nicht. Vielmehr wurde keine Aussicht auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erteil. In der Folge fand jedoch ein Ortstermin mit dem Bauherrn und den Fraktionen des Gemeinderats statt.
Vor Ort war vor allem die Höhengestaltung vom Straßenniveau der Stampfgasse aus und die Höhenentwicklung des Baukörpers in Verbindung mit dem ansteigenden Gelände der Stampfgasse Gegenstand der Beratung. Dabei wurden vorgeschlagen, die Tiefgaragenebene straßenseitig zur Stampfgasse hin komplett mit Erde zu überschütten und zu begrünen, und die Einschnitte für die Zufahrt zur Tiefgarage zu minimieren. Zudem wurde vorgeschlagen, den Baukörper dem ansteigenden Verlauf der Stampfgasse anzupassen, indem der Baukörper in abgetreppter Form dem natürlichen Geländeverlauf der Stampfgasse folgt.
Der Bauwerber legt nun unter Beachtung der Aspekte der Ortsentwicklung im Bereich der Stampfgasse den Bauantrag dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vor.
Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und 18 Tiefgaragenstellplätzen vor. Die Bebauung ist mit UG, EG, OG 1, OG 2 und D (drei Vollgeschosse) geplant. Aufgrund des natürlichen Geländes, das von der Stampfgasse aus in Richtung Kirche ansteigt, bietet sich eine Tiefgarage mit Zufahrt vom Niveau der Stampfgasse aus an. Das UG mit der Tiefgaragenzufahrt wird so weit wie möglich erdüberschüttet und angeböscht, damit eine Begrünung vorgenommen werden kann: Ziel ist es, den sich aus dem natürlichen Hanggelände ergebenden Niveauunterschied aus Perspektive der Stampfgasse zu entschärfen, damit ein 3-geschossiges Erscheinungsbild mit ausgebauten Dach vergleichbar dem gegenüberliegenden Gebäudekomplex erreicht wird. Einschnitte werden nur für die Tiefgaragenzufahrt und den Hauszugang vorgesehen. Die Wandhöhe ist baurechtlich vom geplanten Gelände im EG zu berechnen und beträgt ca.9,10 m - bezogen auf das Niveau der Stampfgasse ca. zwischen 11,70m und 12,90m. Die Firsthöhe beträgt 9,45 m bezogen auf die Oberkannte Erdgeschossfußboden bezogen. Die Höhe ist gleich dem benachbarten Mühlengebäude und geringer als der gegenüberliegende Fabrikbau.
Der Bauwerber hat zudem dem Ergebnis des Ortstermins Rechnung getragen und versucht den Baukörper zu verkleinern, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagene Abtreppung im Verlauf der Stampfgasse (vgl. hierzu Anlage Vergleich Baukörper vorher/nachher).
Insgesamt handelt es sich um ein sehr schwieriges Baugrundstück mit einem Höhenunterschied zwischen dem Straßenniveau der Stampfgasse und der südlichen Grundstücksgrenze (Richtung Kirche) von ca. 5,57 m.
Der Baukörper wird ca.10,00m von der Straßenbegrenzungslinie Stampfgasse nach Süden situiert. Hierdurch soll insbesondere eine „Schluchtwirkung“ mit dem gegenüberliegenden Baukörper vermieden werden. Hierzu wird der Bauwerber ein Modell zur Sitzung des Bauauschusses vorstellen, das die Verhältnisse maßstabsgetreu abbildet.
In der Tiefgarage werden 18 Stellplätze erstellt. Vor dem Haus sind oberirdisch weitere 3 Besucherparkplätze vorgesehen. Es sind 10% Besucherparkplätze einkalkuliert.
Die Nachbarunterschriften liegen bis auf eine sämtlich vor. Die Nachbarn haben hinsichtlich der Abstandsflächen die notwendigen Übernahmeerklärungen abgegeben. Für einen kleinen Bereich (ca. 2,04 m²) zum Grundstück der Mühle überschneiden sich die Abstandsflächen. Hier hat der Bauwerber einen Antrag auf Abweichung vom Abstandsflächenrecht der BayBO gestellt. Der Eigentümer hat zugestimmt.
Anlagen:
- Anschreiben Architekt
- Vergleich Baukörper vorher/nachher
- Eingabepläne