Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2017 bis 2021 zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan für das Jahr 2018 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.
Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 2018
Sitzungsverlauf
Herr Dr. Gasser stellt folgende Anträge:
- Es soll möglichst bald eine FA-Sitzung einberufen werden, um den Haushalt 2019 strukturell planerisch (z.B. Ortsentwicklung) und finanziell (Einnahme-/Ausgabesituation) vorzubereiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung sämtlicher freiwilliger Leistungen anzufertigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung aller Gebühren- und Beitragssatzungen, sowie sonstiger Entgelte zu erstellen, um eine mögliche Anpassung vornehmen zu können. Es soll ferner geprüft werden, welche Gebühren bzw. Beiträge derzeit noch nicht erhoben werden, aber Satzungen dies ermöglichen würden.
Beschluss 1
1.
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Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018
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Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.
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2.
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Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2017 bis 2021
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Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 in der vorliegenden Fassung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
1. Es soll möglichst bald eine FA-Sitzung einberufen werden, um den Haushalt 2019 strukturell planerisch (z.B. Ortsentwicklung) und finanziell (Einnahme-/Ausgabesituation) vorzubereiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung sämtlicher freiwilliger Leistungen anzufertigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung aller Gebühren- und Beitragssatzungen, sowie sonstiger Entgelte zu erstellen, um eine mögliche Anpassung vornehmen zu können. Es soll ferner geprüft werden, welche Gebühren bzw. Beiträge derzeit noch nicht erhoben werden, aber Satzungen dies ermöglichen würden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr