Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenstift Pilsensee"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 20.03.2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ – Seniorenstift als vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ fortzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorenstifts mit einem gemischten Angebot aus Demenzwohngruppen, Seniorenwohngruppen, Seniorenwohnen für Rüstige und einer Tagespflege im Bereich der Anton-Ettmayr-/Ulrich-Haid-Straße in Seefeld.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 20.03.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 05.07.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.05.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.07.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen.

Sofern zuvor der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen wurde, kann der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 09.10.2018). Die Abwägung vom 09.10.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen, bestehend aus dem Satzungsteil mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 09.10.2018 sowie  dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 20.09.2018, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründungsteile zum Bebauungsplan und zur Grünordnungsplanung in der Fassung vom 09.10.2018 werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenstift Pilsensee“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.11.2018 16:37 Uhr