Nutzungsänderung/Einbau einer Wildkammer; Bauort: Fl.Nr794/1, Gut Tiefenbrunn; Bauantrag-Nr.44/2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.794/1 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 22..589 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Bereich der geplanten Bebauung beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Mit dem Bauantrag wird eine Nutzungsänderung für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude beantragt. Bisher bestand die Nutzung in einer Traktorengarage mit Werkzeug und Materiallager. Ein Teil dieses Gebäudes mit einer Grundfläche von 35 m² (Zerwirkraum und Kühlkammer) wird nunmehr umgenutzt. Die Räumlichkeiten sollen der sachgerechten Bewirtschaftung der beiden zu gut Tiefenbrunn gehörenden Eigenjagdreviere dienen. Das Vorhaben wird in der E-Mail des Abteilungsleiters Forsten Herrn Dr. Gampe beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim als privilegiert nach § 35 Abs. Nr.1 BauGB bestätigt.
Anlagen:
-Eingabepläne
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2020 11:20 Uhr