Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 01.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen“) und das zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.07.2019 verkündet und ist somit zum 01.08.2019 in Kraft getreten.
Die Rechtslage wird vorgestellt und steht zur Diskussion.
Sitzungsverlauf
Die neue Rechtslage hat Auswirkungen auf die gemeindlichen landwirtschaftlichen Pachtverträge. Diese sollten Gesetzeskonform angepasst werden. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung der Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 und Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG. Weiter ist nun auch nach Art. 3 Abs. 4 bis 7 BayNatSchG das Verbot von biodiversitätsschädlicher Bewirtschaftungsmethoden.
Diese gesetzlichen Änderungen und weitere Anregungen (z.B. Mähen statt Mulchen, das Mähgut soll abgeräumt werden, 5 % der Pachtfläche sollte Blühwiese werden, dafür 5 % weniger Pachtzahlung) sollten in die Pachtverträge eingearbeitet werden.
Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden den bewirtschaftenden Landwirten nicht zu viele Auflagen zu erteilen. Es muss weiterhin wirtschaftlich bleiben.
Datenstand vom 08.06.2020 14:58 Uhr