Die SPD-Fraktion Seefeld hat den Antrag gestellt auf:
Einrichtung von „Mitfahrerbänken“ an geeigneten Stellen zur Ergänzung des ÖPNV und Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken um z.B. die „Mitfahrerbänke“ attraktiver zu gestalten.
Siehe beigefügten Antrag vom 25.11.2019
Erklärung Mitfahrerbank
Die“ Mitfahrerbank“ ist ein Konzept des Caritas-Verbands Westeifel und hat 2014 den Publikumspreis des „Orange Social Design Award“ des KulturSPIEGEL gewonnen.
Dabei handelt es sich eigentlich um nichts anderes als eine übliche Sitzbank. Zusätzlich gibt es einen Richtungsanzeiger, mit dem ein Mitfahrer den vorbeifahrenden Autofahrern seinen Zielort anzeigen kann. Ein Autofahrer erkennt somit schnell, ob es sinnvoll ist, anzuhalten, da er sofort sehen kann, ob das gewünschte Ziel auf seiner Fahrtroute liegt.
Die „Mitfahrerbank“ soll dabei nicht die vielleicht bereits vorhandene Nachbarschaftshilfe ersetzen, bei der Bedarfsfahrgemeinschaften im engeren Nachbarschaftsumfeld gebildet werden, sondern diese ergänzen und weiter fördern. Durch die öffentliche Aufmerksamkeit durch die „Mitfahrerbänke“ soll gerade das dörfliche Gemeinschaftsgefühl gefördert werden und die Möglichkeit einen Nachbarn mitzunehmen ins Blickfeld gerückt werden.
Das Projekt hat einen geringen Investitionsbedarf, da lediglich Bänke (optimalerweise in einem einheitlichen Design) und Hinweistafeln benötigt werden. Geschätzte Kosten etwa: 1500 € pro Bank inkl. Richtungszeiger. Betriebskosten würden nur im Bereich Wartung / Pflege anfallen.
Konzept:
Die Sitzbank ist gut sichtbar aufzustellen, so dass Autofahrer die Wartenden direkt entdecken. Mithilfe eines umklappbaren Schildes kann zudem angegeben werden, in welche Richtung sie mitgenommen werden wollen. Natürlich gibt es zu jeder „Mitnahmebank“ eine passende „Gegenbank“, um später wieder nach Hause zu kommen. Denkbar wäre eine derartige „Mitfahrerbank“ in den Ortsteilen Meiling, Drössling und Unering.
Die rechtlichen Aspekte dieses Konzeptes bezüglich der Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden wurden vom Caritasverband Westeifel e.V. als Initiator des Konzeptes eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass die Nutzung einer „Mitfahrerbank“ grundsätzlich auf eigene Verantwortung bzw. eigenes Risiko erfolgt. Die Bänke selber sind nicht gegen Schäden an den Nutzern versicherbar und es können auch keine Haftungsansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Für etwaige Schäden, die dem Mitfahrer im KFZ des Mitnehmers entstehen, tritt in jedem Fall die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Fahrers ein.
Für den steuerlichen Aspekt gilt: Solange die Mitnahme eines Wartenden an einer „Mitfahrerbank“ nicht planmäßig und in Kombination mit einer erzielten Einnahme erfolgt, handelt es sich nicht um einen kommerziellen Fahrdienst, der steuerlich relevant ist. Hier stehen die private Fahrt und der Gefälligkeits-Gedanke im Vordergrund. Als Hilfsmittel für ein neues Massentransportmittel gilt eine „Mitfahrerbank“ übrigens nicht. Die „Mitfahrerbank“ soll nur eine Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sein.
Der ÖPNV in Seefeld ist allerdings bereits so ausgebaut, dass man von jedem Ortsteil aus stündlich nach Seefeld und wieder zurück gelangt.
Von einer „Registrierung“ der Teilnehmer durch die Verwaltung, um eine Gefährdung der Wartenden auszuschließen, sollte allerdings Abstand genommen werden.
Das Landratsamt Starnberg hat der Verwaltung in einem Gespräch verdeutlicht, dass allein mit der Aufstellung dieser Bänke den Bürgern suggeriert wird, dass es sicher wäre diese Möglichkeit der Beförderung zu benutzen. Diese Sicherheit kann aber nicht gewährleistet werden. Von der Möglichkeit des „Trampens á la Daumen raus“ wird schließlich auch gewarnt. Etwas anderes stellt diese Mitfahrerbank nicht dar.
Umgesetzt wird dieses Konzept bereits in vielen deutschen Kommunen. Im Landkreis Landsberg sieht man diese Bänke schon vermehrt. Im Landkreis Starnberg betrifft dies allerdings bisher nur die Gemeinde Gauting. Einige Gemeinden und Städte berichten von einer vermehrten Nutzung dieser Bänke, in anderen Gemeinden, wie z. B. Türkenfeld wird dieses Angebot gar nicht wahrgenommen.
Aus Sicht der Verwaltung bietet das Aufstellen von „Mitfahrerbänken“ insbesondere aufgrund des jetzt schon sehr guten ÖPNV-Angebots keine große Verbesserung. Auch kann eine suggerierte Sicherheit nicht gewährleistet werden.
Konzept öffentliche Bücherschränke:
In immer mehr Kommunen gibt es Tauschbörsen für begeisterte Leseratten. Mittlerweile beläuft sich die Zahl auf über 3000 Stück in ganz Deutschland. Bücher aus diesem öffentlichen Bücherschrank können kostenlos mitgenommen und gelesen werden. Anschließend kann man sie behalten oder wieder in den Schrank zurückstellen. Hat man selbst den einen oder anderen Schmöker abzugeben, kann dieser ebenfalls in den Bücherschrank gestellt werden.
Als Bücherschrank könnte z.B. ein altes Regal, ein alter Schrank oder ein Kühlschrank genutzt werden. Man kann sich für etwa 500 € aber auch eine alte Telefonzelle beschaffen, diese entsprechend ausbauen und als Bücherregal umfunktionieren.
In den meisten Fällen übernimmt die Anschaffung der „Bücherschränke“ die Gemeinde. Um die Pflege der Schränke und um die Überwachung zum Schutz vor Vandalismus kümmern sich aber meist ehrenamtliche Mitbürger.
Haushaltsmittel sind für die beiden Maßnahmen bisher nicht eingeplant. Gegebenenfalls müssen im Haushaltsjahr 2020 für die Verwirklichung des Projekts „Mitfahrerbänke“ noch ca. 1.500,00 Euro (mit entsprechender Gegenbank 3.000,00 €) pro Standort eingeplant werden. Für das Projekt „Bücherschrank“ müssten ca. 700 € eingeplant werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte unabhängig von den „Mitfahrerbänken“ ein Konzept für die Aufstellung von Bücherschränken erarbeitet werden.