Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses; Bauort: Fl.Nr.965/47, Ludwig-Thoma-Str.14 in Seefeld; Bauantrag-Nr.10/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.03.2020 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.965/47 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 909m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Hinterliegergrundstück vor. Die Erschließung ist nach Art. 4 BayBO gesichert. Die Zufahrtsbreite des Privatweges beträgt 3,50 m.

Das Doppelhaus ist geplant in den Abmessungen 12,00 m x 9,50 m in einer Bebauung KG, EG, OG und D (2 Vollgeschosse). Die Wandhöhe beträgt zur Staatsstraße hin 5,78 m und zur Ludwig-Thoma-Straße hin 5,56 m. die Firsthöhe beläuft sich auf 9,10 m. Es ist ein Satteldach mit 35 Grad Dachneigung vorgesehen.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung ein.

Anlagen:

  • Eingabeplan
  • Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 2 9.01.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 2 9.01.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 08:00 Uhr