Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung; Bauort: Fl.Nr.97, Sonneckweg 7 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.45/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.10.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.97 in Hechendorf
  • Grundstückgröße 615m²

Planungsrechtliche Grundlagen:

  • B-Plan „Sonneckweg“, rechtsverbindlich seit 14.01.2010
  • Reines Wohngebiet (WR)

Beschreibung Bauvorhaben:

  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit unterkellerter Garage und Einliegerwohnung.
  • Abmessungen: 8,34 m x 11,30 m
  • Bebauung: UG, EG, DG
  • Wandhöhe 4,90m
  • Firsthöhe 6,60 m
  • Symmetrisches Satteldach mit 30 Grad Dachneigung
  • Dachgaube mit 3,20 m Breite
  • Befreiungsanträge nach § 31 Abs.2 BauGB:
1. Befreiung von der Festsetzung 6.1 „Bauraum Garage“:
- Verschiebung der Garage um 0,50 m nach Nordosten. Damit ergibt sich ein Abstand     von 1,51 m anstelle von 2,01 m zur benachbarten Grundstücksgrenze.
2. Befreiung von der Festsetzung 4.1 „Baugrenze Wohnhaus“:
- Verschiebung um 1,50 m weg von der Straße. Damit ergibt sich ein einheitlicher Abstand zusammen mit der Garage von 4,57 m zur Grundstücksgrenze.
-Der B-Plan sieht einen Abstand von 3,00 m vor.

Baurechtliche Beurteilung:

  • Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu den Befreiungsanträgen zu erteilen.

1. Zur Garage:
Durch die Verschiebung entsteht eine vergrößerte Stellfläche in der Garage von 3,54 m anstelle von 3,00 m. Der betroffene Nachbar hat die Pläne unterschrieben. Für die Befreiung liegen Bezugsfälle bei den Grundstücken Fl.Nrn.97/4 (Verschiebung Bauraum Garage nach Südosten) und 97/3 (Verschiebung Bauraum Carport nach Nordosten) im Sonneckweg vor.


2. Zur Baugrenze des Wohnhauses:
Es liegt eine Besonderheit des Grundstücks im Sinne einer unbeabsichtigten Härte im B-Plan vor. Das Grundstück Fl.Nr.97 hat gegenüber allen anderen vier zur Bebauung anstehenden Grundstücken (Fl.Nr.97/4, 97/3, 97/5 und 97/10) im Geltungsbereich des B-Plans Sonneckweg die größte Grundstückstiefe. Das benachbarte Grundstück Fl.Nr.98/2, was zur Zeit der Erstellung des B-Plans bereits ein Bestandsgebäude hatte, weist einen Abstand von 5,50 m zur Straße auf. Das antragsgegenständliche Grundstück würde mit der Befreiung einen seichteren Verlauf zu dem dann folgenden größeren Abstand von der Straße erzeugen. Damit erscheint die Befreiung vorliegend städtebaulich vertretbar. Da es sich um das letzte freie Baugrundstück handelt, ist eine Bezugsfallwirkung nicht gegeben.

Zusammenfassend entsteht durch die Befreiung eine einheitliche Hausfassade mit einem Abstand von 4,57 m von der Straße, die einen ausreichenden Stauraum vor der Garage gewährleistet, den Bau von zwei Stellplätzen vor dem Haus und die sinnvolle Pflanzung einer Eiche als Ersatzpflanzung für die Zukunft ermöglicht. Der hintere Teil des Grundstücks bietet keinen geeigneten Platz für eine Ersatzpflanzung, weil hier einer Konkurrenz zu den Großbäumen entlang des Bahnwegs entstehen würde.


Anlagen:
  • Auszug B-Plan
  • Eingabepläne
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Antrag auf Befreiung

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 18.08.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird erteilt zu den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 3.2 bei einer Verschiebung des Raums für die Garage um 0,50 m nach Nordosten und hinsichtlich der Festsetzung 4.1  bei einer Verschiebung der Baugrenze um 1,50 m nach Südosten.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 18.08.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird erteilt zu den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 3.2 bei einer Verschiebung des Raums für die Garage um 0,50 m nach Nordosten und hinsichtlich der Festsetzung 4.1 bei einer Verschiebung der Baugrenze um 1,50 m nach Südosten.

Es wird empfohlen, die Garage um weitere 0,50 – 1,0 m zurück zu versetzen, um eine Stellfläche vor der Garage zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 12:30 Uhr