Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an ein Einfamilienhaus; Bauort: Fl.Nr. 65, Steig 1 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 66/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.11.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.65, Hdf
  • Größe 1.367 m²
  • Derzeit mit einem zentrierten Einfamilienhaus auf dem Grundstück bebaut

Planungsrechtliche Grundlage:

  • § 34 BauGB
  • - WR (reines Wohngebiet)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Abmessungen 8,00 m x 5,235 m bzw. 6,85 m, Bebauung EG, OG (2 Vollgeschosse)
  • GR 47,76 m², GRZ mit Altbestand zusammen 0,11
  • Wandhöhe 4,95m, Firsthöhe 6,21 m
  • Symmetrisches Satteldach mit 30 Grad Dachneigung
  • 2 Stellplätze werden errichtet; einer auf dem Baugrundstück, ein weiterer Stellplatz auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.65/6.

Baurechtliche Beurteilung:

  • Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
  • Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Es werden 2 Stellplätze nachgewiesen. Für den Stellplatz auf Fl.Nr.65/6 hat der Antragsteller eine Dienstbarkeit noch nachzuweisen. Das Grundstück ist in Familienbesitz.

Sonstiges:

  • Auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.7/2 befindet sich eine ca. 200 Jahre alte Eiche, nahe an der Grundstücksgrenze. Der Abstand zum Baukörper beträgt 4,78 m. Der Baukörper wurde an dieser Stelle bewusst mit einem Versprung geplant. An der Stelle des Versprungs wird eine Terrasse mit Punktfundamenten errichtet. Der gesamte Baukörper wird zur Schonung des Wurzelwerks nicht unterkellert.

Die Abgrabung für das Fundament beträgt ca. 60 cm. Sie wird durch einen Fachmann durchgeführt. Die betroffenen Wurzeln werden freigelegt, mittels Druckluft gesäubert, und sodann an den notwendigen Kappungsstellen fachgerecht versiegelt und versorgt.

Ein entsprechender Antrag über Maßnahmen am Baumbestand wird vom Antragsteller eingereicht. Die Verwaltung wird den Bescheid mit den erforderlichen Auflagen versehen.

Anlagen:

  • Eingabeplan
  • Anschreiben Antragsteller
  • Fotos

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 06.11.2020 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 06.11.2020 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2021 09:31 Uhr