19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld); Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Standortsuche nach neuen Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Seefeld haben sich drei Standorte als erfolgsversprechend und grundsätzlich konsensfähige Option herausgestellt. Hierbei handelt es sich um die Freiflächen im Bereich am Oberfeld / Inninger Straße in Hechendorf, Erweiterungsflächen im Bereich des bestehenden Gewerbeparks Seefeld sowie um kleinere Ergänzungsflächen im Bereich zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße. 

Vor einer möglichen Weiterentwicklung der Flächen beim Gewerbepark Seefeld muss zunächst die Frage der Niederschlagswasserbeseitigung abschließend geklärt werden. Die Untersuchungen hierfür laufen bereits, jedoch ist mit ersten Ergebnissen erst im Frühjahr zu rechnen. Darauf aufbauend sind voraussichtlich weitere Voruntersuchungen und Abstimmungen erforderlich.

Beim Standort zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße handelt es sich lediglich um kleinere Ergänzungsflächen, die sich zudem nicht im Eigentum der Gemeinde Seefeld befinden. Erste Gespräche zur zukünftigen Entwicklung des Bereichs wurden bereits geführt, aber auch hier ist nicht mit kurzfristigen Fortschritten zu rechnen. 

Der Standort im Bereich am Oberfeld kann hingegen kurzfristig entwickelt werden, gilt aus fachbehördlicher Sicht als grundsätzlich sehr geeignet (siehe Fachbehördengespräch vom Juli 2020) und hat auch im Gemeinderatsgremium die größte Zustimmung erhalten. Dieser Standort soll daher primär für die Gewinnung von neuen Gewerbeflächen herangezogen werden. 

Derzeit sind die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeine Wohnbauflächen (WA) ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nachfolgende Bebauungsplanung zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan daher geändert werden (Umwidmung von Wohnbauflächen in gewerbliche Bauflächen). 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die in Anlage 1 dargestellten Flächen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld) einzuleiten. 

Im FNP-Änderungsverfahren geht es lediglich um die Festlegung der grundlegenden Art der Bodennutzung (Gewerbeflächen), alle weiteren Details wie die konkrete Art der baulichen Nutzung (z.B. nur nicht störendes Gewerbe) oder das Maß der baulichen Nutzung werden erst im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanung festgesetzt. Das FNP-Änderungsverfahren bietet zudem die Möglichkeit, weitere wichtige Erkenntnisse für die spätere Bebauungsplanaufstellung gewinnen zu können (z.B. Erforderlichkeit zusätzlicher Untersuchung wie Schallgutachten o.ä.).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld) für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:34 Uhr