Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus einer landwirt. Halle mit Hackschnitzelheizung und Ballentrocknung; Bauort: Fl.Nr. 297, Nähe an der Feichten; Bauantrag-Nr. 43/2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.01.2021 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

-        Fl.Nr.297, Nähe Bachlaich

Planungsrechtliche Grundlage:

-        § 35 Abs.1 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

-        Anbau in den Abmessungen 12,00 m x 12,20 m an die bestehende landwirt. Halle
-        Bebauung mit KG und EG
-        Nutzung im KG als Hackschnitzelheizung, Hackschnitzelbunker, Technik, Futterlager
-        Nutzung im EG als landwirt. Halle
-        Wandhöhe zwischen 4,63 und 5,90m; Firsthöhe 7,40 m
-        Satteldach mit 16 Grad Dachneigung
-        Auskragendes Vordach vor den Sektionaltoren mit 4,00 m Tiefe

Beurteilung des Bauvorhabens:

-        Es handelt sich um ein landwirtschaftliches Bauvorhaben im sinne von § 35 Abs. 1 BauGB
-        Die Privilegierung des Bauvorhabens ist vom Amt für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung in Weilheim (AELF) im Rahmen der Fachstellenbeteiligung beim LRA Starnberg mit Schreiben vom 15.12.2020 festgestellt worden. Auch die Unterkellerung wurde als dem landwirtschaftlichen -betrieb dienlich angesehen (vgl. Schreiben des LRA vom 19.12.2020).
-        In einer aktuellen Stellungnahme (01.12.2020) der Fachstelle für Immissionsschutz beim LRA Starnberg erging die Bestätigung, dass das Vorhaben immissionsrechtlich genehmigungsfähig ist (vgl. Schreiben des LRA vom 19.12.2020 und Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 10.02.2018).
-        Das Bauvorhaben wurde zuletzt mit Beschluss 24.10.2017 negativ im Bauausschuss behandelt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.
-        Mit Schreiben des LRA vom 19.12.2020 wird die Gemeinde um nochmalige Behandlung des Bauvorhabens, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des LRA gebeten.
-        Das Schreiben gilt als Anhörung, bevor das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt wird.
-        Die Frist zur Behandlung läuft bis 26.01.2021.




Anlagen:
- Eingabeplan
- Schreiben des LRA Starnberg vom 19.12.2020
- Stellungnahme der Fachbehörde Immissionsschutz vom 20.02.2018

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.08.2017 wird gem. § 35 Abs.1 BauBG befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.08.2017 wird gem. § 35 Abs.1 BauBG befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2021 09:00 Uhr