Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses mit Flachdachanbau, Errichtung eines Bungalows und einer Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.3 und 3/2, Stocketweg 2 in Meiling; Bauantrag: 24/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.3 und 3/2 in Meiling
       - Größe zusammen 1.282 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

§ 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Flachdachanbau (Fl.Nr.3) an ein bestehendes Einfamilienhaus (Satteldach): Abmessungen ca. 9,01 m x 7,90 m und 9,21 m x 3,10 m, in einer Bebauung UG, EG (1 Vollgeschoss); GR 1: 99,54 m², Wandhöhe maximal 6,14 m; straßenseitig mit  Balkon, gartenseitig mit Holzterrasse
- Bungalow (Fl.Nr.3/2) als Neubau:
Abmessungen 10,00m x 4,40 m, in einer Bebauung EG, DG (1 Vollgeschoss); GR 1: 44,00 m²; Wandhöhe zwischen 3,67 m und 3,87 m; mit asymmetrischem Satteldach
- Doppelgarage:
Abmessungen: 6,50 mx 6,00 m; GR 2: 39 m²; Wandhöhe unter 3,00 m im Mittel

Baurechtliche Beurteilung:

       - Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB ein.

- Bauordnungsrechtlich könnten sich Probleme hinsichtlich des Vorliegens der Aufenthaltsraumqualität nach Art. 45 BayBO beim Bungalow im DG ergeben, welches zum Schlafen genutzt werden soll.

Anlagen:

- Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt und den Bauwerber, dass auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 4, Gemarkung Meiling, ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Mistlage besteht. Die Geruchsemmissionen sind bei der Genehmigung das Bauantrages und der Umsetzung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 10:16 Uhr