Bauantrag zur Neuerrichtung eines Zweifamilienhauses; Bauort:Fl.Nr.858 und 862, Münchener Straße 3 in Seefeld; Bauantrag-Nr.59/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.858/1 und 862/1, Münchener Straße 3 (Hinterliegergrundstück)
       - derzeit bebaut einem Wohnhaus. Das Wohngebäude ist zum Abriss vorgesehen, dass Garagengebäude bleibt bestehen.

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Zweifamilienhaus in den Abmessungen 11 m x 9 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (zwei Vollgeschosse, Dach als Speicher und nicht ausgebaut)
- GR 1: 142 m² (GRZ 1: 0,4); GR 2: 188,03 m² (GRZ 2: 0,53) (zulässig 0,4 GR 1 + 50%ige Überschreitung bzgl. GRZ 2)
       - Wandhöhe: maximal Wandhöhe 6,96 m
       - Satteldach 25 Grad Dachneigung
- Abstandsflächen sind eingehalten, bzw. die Abstandsflächenübernahmen liegen vor
- Erschließung mittels Dienstbarkeit ist gesichert
- es werden 3 Stellplätze geschaffen (2 WE mit 82, 15 m² und 73,32 m²); soweit die Stellplätze auf dem Weggrundstück bzw. in Teilen auf dem Nachbargrundstück 861/1 liegen, sind sie mittels Dienstbarkeit gesichert.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

-  Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Anlagen:
- Luftbild
- Eingabeplan 
- Abstandsflächenplan
- Lageplan Stellplätze

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.08.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.08.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 10:18 Uhr