Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße aus dem Jahr 2015 wurde empfohlen, die teilweise nicht mehr vollziehbaren, lückenhaften und veralteten Bebauungsplansatzungen aus den 1970er Jahren abschnittsweise durch neue Bebauungspläne zu ersetzen. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation, den heutigen baulichen Anforderungen und modernen städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Nachdem die Teilbereiche 1 und 2 bereits überplant wurden, soll nun auch der letzte Teilbereich 3 eine neue Bebauungsplansatzung erhalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 15.02.2022 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 25.02.2022 bis zum 29.03.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.02.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.03.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 3“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden. 

Sitzungsverlauf

Die wesentlichen Anregungen und Hinweise sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge werden von der Verwaltung vorgestellt. Im Anschluss werden Detailfragen geklärt und einzelne Punkte diskutiert.
Es wird ein Antrag gestellt, dass unter der Festsetzung zur Grünordnung (B.8) bei den Pflanzgeboten ein zusätzlicher Querverweis zur Artenliste in den textlichen Hinweisen (C.2.7) ergänzt wird. Dies wird mehrheitlich abgelehnt.
Gemäß Mehrheitsbeschluss wird über die Abwägungsvorlage im Gesamten abgestimmt, auf eine Einzelbeschlussfassung über jeden Abwägungsvorschlag wird verzichtet.

Antrag 1:
In der Festsetzung B.8 der Bebauungsplansatzung wird bei den Pflanzgeboten ein Querverweis zur Artenliste in den textlichen Hinweisen (C.2.7) ergänzt. 

Beschluss:         8 : 12

Antrag 2: 
Über die von der Verwaltung erstellte Abwägungsvorlage in der Fassung vom 21.06.2022 wird im Gesamten abgestimmt. Auf eine Einzelbeschlussfassung über jeden Abwägungsvorschlag wird verzichtet.

Beschluss:         16 : 4

Beschluss 1

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 21.06.2022). Die Abwägung vom 21.06.2022 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 3“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 21.06.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.10.2022 14:08 Uhr