Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhausesmit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.69/3, Grundberg 9a in Hechendorf; Bauantrag-Nr.14/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.69/3 Gemarkung Hechendorf

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Hanggarage (begrüntes Flachdach) in den Abmessungen 12,35 m x 8,10 m mit einer Bebauung UG, EG, DG (2 Vollgeschosse).
- GR 1 von 95 m² bei einer Grundstücksgröße von 604 m², dies entspricht einer GRZ von 0,157; die Garage hat eine Grundfläche von 36,64 m²; zusammen mit der GR 1 ergibt sich damit eine GR 2 von 131,64 m².
- die Wandhöhe beträgt talseitig max. 7,59 m, hangseitig 7,40 m.  
- Satteldach asymmetrisch mit Dachneigung 7,9 Grad straßenseitig bzw. 14 Grad handseitig.
- Garage mit 2 Stellplätzen. 
       
Baurechtliche Beurteilung:

-  das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
-hinsichtlich des „Einfügens“ in die Umgebungsbebauung können die Grundstücke Grundberg 8 und Grundberg 8 b als Referenzobjekte herangezogen werden. Sie weisen eine vergleichbare Hangsituation auf; die Wandhöhen Fl.Nr.69/14 und 69/15 (Grundberg 8 und 8b) betragen zwischen 7,66 m und 7,92 m talseitig.
- als letztes Bauvorhaben wurde ein Doppelhaus Grundberg 2 auf Fl.Nr.68/4 durch das Landratsamt Starnberg mit Bescheid vom 17.11.2021 mit einer talseitigen Wandhöhe von 7,92 m genehmigt. 

Anlagen:
- Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.03.2022 fügt sich nach § 34 BauGB ein.
 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.03.2022 fügt sich nach § 34 BauGB ein.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 14:35 Uhr