Baugrundstück:
- Fl.Nr.69/3 Gemarkung Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Hanggarage (begrüntes Flachdach) in den Abmessungen 12,35 m x 8,10 m mit einer Bebauung UG, EG, DG (2 Vollgeschosse).
- GR 1 von 95 m² bei einer Grundstücksgröße von 604 m², dies entspricht einer GRZ von 0,157; die Garage hat eine Grundfläche von 36,64 m²; zusammen mit der GR 1 ergibt sich damit eine GR 2 von 131,64 m².
- die Wandhöhe beträgt talseitig max. 7,59 m, hangseitig 7,40 m.
- Satteldach asymmetrisch mit Dachneigung 7,9 Grad straßenseitig bzw. 14 Grad handseitig.
- Garage mit 2 Stellplätzen.
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
-hinsichtlich des „Einfügens“ in die Umgebungsbebauung können die Grundstücke Grundberg 8 und Grundberg 8 b als Referenzobjekte herangezogen werden. Sie weisen eine vergleichbare Hangsituation auf; die Wandhöhen Fl.Nr.69/14 und 69/15 (Grundberg 8 und 8b) betragen zwischen 7,66 m und 7,92 m talseitig.
- als letztes Bauvorhaben wurde ein Doppelhaus Grundberg 2 auf Fl.Nr.68/4 durch das Landratsamt Starnberg mit Bescheid vom 17.11.2021 mit einer talseitigen Wandhöhe von 7,92 m genehmigt.
Anlagen:
- Eingabeplan