Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ beschlossen. 

Im Bereich der Uneringer Straße soll auf den Grundstücken Flur Nrn. 93 (nördliche Teilfläche) und 440, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, ein Neubauprojekt mit Wohn- und Gewerbenutzungen (nicht störendes Gewerbe) durch einen Vorhabenträger realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie zur Sicherstellung einer geordneten Entwicklung und Einfügung des Vorhabens in die nähere Umgebung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung soll zudem unter Einbeziehung kleinerer Begleitgrünflächen des Straßengrundstücks Flur Nr. 449 ein öffentlicher Gehweg entlang der Uneringer Straße vorgesehen werden, wobei der bestehende Straßenquerschnitt der Uneringer Straße unverändert bleibt und nicht verschmälert wird. Darüber hinaus erfolgt eine Sicherung der fußläufigen Anbindung zur Stampfgasse sowie der verkehrlichen Erschließung der südlich benachbarten Wohnbaugrundstücke über einen öffentlich gewidmeten Eigentümerweg.

Zugleich beabsichtigt die Gemeinde Seefeld, die bestehenden gewerblichen Nutzungen auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 93 dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wird parallel ein eigenständiger Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt (Bebauungsplan „Gewerbehof zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße“). Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde hierfür bereits in der Sitzung am 06.12.2022 gefasst. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird folglich um die o.g. Flächen reduziert. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird in der heutigen Sitzung durch die beteiligten Planer vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Der Vorentwurf soll vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wie folgt angepasst werden: 
  • Der Gehweg entlang der Uneringer Straße wird bis zum südöstlichen Ende des Geltungsbereiches fortgeführt. 
  • Der einzuhaltende Abstand von PV-Modulen zu First, Traufe und Ortgang wird von 1,0 m auf 0,5 m reduziert.
  • Folgende textliche Hinweise werden ergänzt: Ausschluss von Thujenhecken und ausschließliche Verwendung standortheimischer Gehölze, Unzulässigkeit der Verwendung ätzender oder umweltgefährdender Stoffe als Streugut.

Parallel zum weiteren Verfahren soll zeitnah ein erster Entwurf des Durchführungsvertrages erarbeitet werden, um neben der allgemeinen Kostenübernahme und der Erschließung insbesondere auch die Kompensation sozialer Folgekosten durch den Vorhabenträger zu regeln. 

Im Zuge des weiteren Verfahrens sollen zudem folgende Punkte nochmals geprüft werden: 
  • Möglichkeiten zur Maximierung der Energieerzeugung durch Photovoltaik
  • Konkretisierung der Niederschlagswasserbeseitigung 
  • Verwendung einer Wärmepumpe statt einer Holzpellet-Heizung
  • Alternative Dachgestaltung ohne Quergiebel
  • Weitere Erhöhung des Gewerbeflächenanteils (z.B. durch gemischte Nutzung im Haus 2)

Beschluss 1

1.         Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird durch Herausnahme von Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 93 und 122/3 sowie durch Ergänzung von Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 449, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, angepasst (siehe Vorentwurf).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

2.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ mit Planzeichnung, Satzung, Begründung, vorläufigem Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 3

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum weiteren Verfahren einen Entwurf des Durchführungsvertrages zu erarbeiten, in dem insbesondere die Kompensation sozialer Folgekosten durch den Vorhabenträger geregelt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:24 Uhr