Dringliche Anordnung; Bekanntgabe der Beschaffung von 4 Notstromaggregaten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Um die Gemeinde Seefeld für ein „Black-out-Szenario“ zu rüsten und die Anlaufstellen wie Feuerwehren und Bauhof sowie deren wichtige Infrastrukturen funktionsfähig zu machen, war die Beschaffung von 4 Notstromaggregaten sowie die bauliche Vorbereitung für deren Anschluss unbedingt erforderlich.

Da diese Gerätschaften aufgrund der Verfügbarkeit und der Lieferzeiten sofort geordert werden mussten, war ein Zuwarten bis zu einer Beschlussfassung des Gemeinderates nicht zweckmäßig.

Da die Anschaffungskosten von 73.780,- € zuzüglich der Kosten für die Schaffung der Voraussetzungen zum Anschluss in Höhe von 6.900,- € den Zuständigkeitswert des Ersten Bürgermeisters (30.000,- €) überstiegen, wurde eine Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO erlassen, die als Anlage beigefügt ist und hiermit bekanntgegeben wird. 

Beschluss

Die Dringliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2023 09:24 Uhr