Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Ortsabrundung mit vier Wohnhäusern am südlichen Ortsausgang von Frieding im Bereich der Herrschinger Straße geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung durch zwei Wohnhäuser am Dr.-Mayr-Weg in Erling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“ für den südöstlichen Geltungsbereich zwischen Seefelder-, Goethe-, Lessing- und Schillerstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten für Wohnnutzung im Siedlungsbestand. Insbesondere soll dies durch eine verträgliche Aufstockung in Teilen des Gevierts sowie durch Angleichung der zulässigen Grundflächen erfolgen.

Mit Schreiben vom 03.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter dem Stichwort „Gemeindenachrichten“ eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 26 und 28 der Gemarkung Herrsching im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. 

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der alten Nikolauskirche in einen Fest- und Kultursaal. In diesem Zusammenhang ist auch ein Anbau mit Sanitäranlagen an das bestehende Gebäude erforderlich.

Mit Schreiben vom 28.02.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter dem Stichwort „Gemeindenachrichten“ eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Gemeinde Herrsching: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 10:54 Uhr