Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs.3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Prüfung des Haushaltsjahres 2019 erfolgte in der Zeit vom 29.03.2022 bis 18.01.2023.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 09.05.2023 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.
Sitzungsverlauf
Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Dr. Gasser erläutert die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit.
Für zukünftige Prüfungen wäre es sinnvoll ein Vertragsmanagementsystem einzuführen um Kündigungsfristen zentral überwachen zu können. Dies soll ebenfalls für Satzungen und Verordnungen gelten. Weiter wäre es ebenfalls sinnvoll ein zentrales Liegenschaftskataster (Anlagebuchhaltung) einzuführen.
Eine weitere Anregung ist die Einführung einer Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2019 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2019 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmung ohne Bürgermeister Kögel (Art. 49 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2023 10:11 Uhr