Erlass einer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Seefeld (Grünanlagensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Gemeinden können mittels einer Grünanlagensatzung u.a. Regelungen für die Benutzung öffentlicher Parks, Sportplätze und Badeflächen aufstellen. Auch die Gemeinde Seefeld verfügt über entsprechende Flächen, deren Benutzung man entsprechend regeln kann und hat davon per Grünanlagensatzung vom 01.07.2015 Gebraucht gemacht. Da u. a. mit der Fertigstellung des Höhenrückens weitere Grünanlagen sowie rechtliche Regelungsmöglichkeiten hinzugekommen sind, hält die Verwaltung einen Neuerlass der Grünanlagensatzung für notwendig.

Im Rahmen des Neuerlasses der Grünanlagensatzung könnte zudem das bei der Verwaltung vorgebrachte Anliegen des TSV Oberalting-Seefeld behandelt werden, ob der Sportplatz am Jahnweg zu bestimmten Zeiten geschlossen werden könne. Als Begründung wurde u. a. der Anstieg des Arbeitsaufwandes für den TSV aufgrund des zunehmenden Vandalismus und unerlaubter Müllentsorgungen genannt. Der TSV schlägt vor, den Sportplatz am Jahnweg täglich von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr sowie während des Trainings- und Spielbetriebs von Vereinssport zu sperren. Zur Sicherstellung des Betretungsverbotes soll – wo möglich – ein Zaun errichtet werden. Um die Errichtung des Zauns würde sich der TSV kümmern. Die Gemeinde müsste für ein rettungsweggeeignetes Zufahrtstor auf Höhe des Tennisclubs sorgen. Außerdem wären in die bestehenden Tore Schlösser einzubauen und für alle Tore die Instandhaltung zu übernehmen.
Grundsätzlich sieht der Satzungsentwurf für Sportflächen (Bolzplätze usw.) eine Betriebszeit von 8.00 – 22.00 Uhr vor. Hierbei handelt es sich um eine übliche Betriebszeit außerhalb der Nachtruhe. Die Bitte des TSV-Oberalting-Seefeld bzgl. einer weitergehenden Einschränkung der Betriebszeiten für den Sportplatz in Oberalting muss im Rahmen der Abwägung dem Interesse der Allgemeinheit an der Nutzung des Sportplatzes gegenübergestellt werden.

Laut Aussage des TSV Hechendorf gibt es dort keine Vandalismus- und Müllprobleme und man ist dafür, dass der Fußballplatz außerhalb der Vereinsnutzung zu den Betriebszeiten der übrigen Spiel- und Sportplätze von der Allgemeinheit genutzt werden darf.

Neben den o. g. Schließzeiten sind im beigefügten Satzungsentwurf weitere Passagen gelb eingefärbt, in denen entweder bestimmte Zeitangaben vorgeschlagen wurden oder deren Aufnahme in die Satzung grundsätzlich diskutiert werden soll. Im Detail stellen sich folgende Fragen:

  • Sollen die Benutzungszeiten für Spielplätze, Sportflächen etc. angepasst werden? Insbesondere ist zu entscheiden, ob für den Sportplatz in Oberalting besondere Schließzeiten festzulegen sind. Der Satzungsentwurf beinhaltet die vom TSV Oberalting-Seefeld vorgeschlagenen Nutzungszeiten.
    Betroffen sind folgende Paragraphen:
    § 3 Abs. 4 und 5
  • Soll in der Verordnung die Benutzung von Badeplätzen geregelt werden?
    Betroffen sind folgende Paragraphen:
    § 1 Abs. 1 Nrn. 4 und 5, § 3 Abs. 7, § 4 Abs. 3

Sitzungsverlauf

Das Gremium spricht sich im Rahmen der Beratung dafür aus, die Benutzungszeiten für Spielplätze und Sportflächen auf 8 – 22 Uhr festzulegen und keine Regelungen für Badegelände in die Grünanlagensatzung aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass und die Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Gemeinde Seefeld (Grünanlagensatzung) in der beigefügten Fassung mit folgenden Anpassungen:

  1. Alle Passagen, die Regelungen zu Badegeländen enthalten, sollen gestrichen werden.
  2. Die Benutzungszeiten der Spielplätze sollen auf 8 – 22 Uhr angepasst werden.
  3. Die Benutzungszeiten der Sportflächen nach § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 sollen auf 8 – 22 Uhr angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.04.2024 13:45 Uhr