Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Unering


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 08.03.2024 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Andreas Gamperl wurde für das Amt des Zweiten Kommandanten bei 15 Stimmberechtigten mit 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 09.03.2024 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Gamperl zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Gamperl ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Gamperl verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 17.04.2018 (Amtszeitbeginn 01.05.2018) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel dankt Herrn Gamperl für die Bereitschaft, künftig als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unering auch weiterhin einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Andreas Gamperl als Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 09.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2024 13:22 Uhr