Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Verlängerung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im nördlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Zur Sicherung der Planung wurde für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen (Fassung vom 21.06.2022), die einen Tag nach Bekanntmachung vom 22.06.2022 in Kraft trat. Die Gültigkeit der Veränderungssperre endet automatisch nach Ablauf von zwei Jahren. 

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs waren eine weitreichende Bestandsaufnahme, zahlreiche Vorabstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und Eigentümern sowie die Durchführung mehrerer gutachterlicher Untersuchungen erforderlich, die teilweise noch andauern. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde Anfang des Jahres durchgeführt. Derzeit werden die umfangreichen Ergebnisse noch abschließend ausgewertet und der Bebauungsplanentwurf aktualisiert. Eine erneute Beschlussfassung ist für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen (Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird vor diesem Hintergrund noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Um die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin sichern zu können, wird von Seiten der Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr empfohlen.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ um ein weiteres Jahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ in der Fassung vom 18.06.2024 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.         Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr