2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll eine untergeordnete Anpassung der Festsetzungen zur Dachgestaltung (Dachform, Dachneigung, Dachgauben) sowie eine Klarstellung der Höhenfestsetzung vorgenommen werden. Die Grundzüge der Planung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bleiben dabei unberührt.    

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 16.04.2024 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Die Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 04.06.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.04.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 04.06.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

1.        Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 18.06.2024). Die Abwägung vom 18.06.2024 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr