Baugrundstück:
- Fl.Nr.242/2, Gemarkung Meiling
- gemeindliches Waldgrundstück, Nähe Bahnlinie S8
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Bau eines 40,24 m hohen Gittermast mit Plattform und Antennen; dazu vier Outdoor Technikschränke mit 2,50 m x 1,00 m x 2,25 m
- Standort:gemeindliches Waldgrundstück; auf einer bereits vorhandenen Lichtung mit entsprechendem Weganschluss
- nach Auskunft der Vantage Towers dient der Mast zur Versorgung des bisher unterversorgten Bereiches entlang der Bahnlinie S8. Der Bundesgesetzgeber verpflichtet die Mobilfunkanbieter aktuell zur Schließung der noch vorhandenen Versorgunglücken, den sogn. „white spots“, insbesondere entlang der Verkehrswege
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Anlagen zu Telekommunikationsdienstleistungen sind vom Gesetzgeber als privilegierte Anlagen im Außenbereich als zulässig vorgesehen nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
- der Standort weist einen Abstand von ca.1,3 Kilometer Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Meiling, 1,5 Kilometer zum Gut Delling und ca. 400 m zur nächstliegenden Bauung in der Gemeinde Wörthsee, Ortsteil Steinebach auf.
- am 15.06.2023 fand eine bautechnische Begehung (BTB) mit den zuständigen Sachbearbeitern der Vantage Towers, Herrn Zach als Mitarbeiter Grundstücksakquise und Herrn Bürgermeister Klaus Kögel statt; der Standort kann auf einer vorhandenen Lichtung mit teilweise Jungbestand, zurückversetzt vom Weg realisiert werden, ohne größere Eingriffe in den Wirtschaftswald
- der Standort ist zur Lückenschließung entlang der Bahnlinie S8, in einer Senke alternativlos
- als Anbieter werden Vodafon, Telekom und Telefónica den Masten nutzen - für das gemeindliche Grundstück ist ein separater Mietvertrag zwischen der Gemeinde Seefeld und der Vantage Towers abzuschließen; der Vertrag ist Gegenstand der Gemeinderatssitzung
- Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Baugenehmigungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen nur aus planungsrechtlichen Gründen verweigert werden kann. Dazu zählen gerade nicht, formale Aspekte der Beteiligung im Rahmen bayerischen Mobilfunkpakt und § 7a der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzrecht, fehlende Nachbarunterschriften oder Bedenken im Sinne der Strahlensicherheit.
Anlagen:
- Luftbild und Lageplan
- Eingabeplan
- Schreiben des bay. Gemeindetages vom 31.07.2020 zum 5G-Ausbau
- Betreiberanschreiben v. 15.01.2024