Baugrundstück:
- Fl.Nr.44 und 46, Gemarkung Unering
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
Gegenstand des Bauantrags ist der Abbruch einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle und des Wirtschaftsteils einer Hofstelle, sowie anschließend der Anbau von drei Wohneinheiten und Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit Hackschnitzelheizung und -bunker für die Nahwärmeversorgung mit Tiefgarage
1.
- Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle als Bergehalle mit Hackschnitzelheizung und -lager sowie einer Tiefgarage; dazu wird die bestehende Halle auf dem Grundstück abgerissen.
- Art der Nutzung: gemischt- landwirtschaftlich im OG und Tiefgarage im EG, Gebietsart laut Flächennutzungsplan MD (Dorfgebiet), d.h. landwirtschaftliche Betriebe sind im Verbund mit einer Wohnnutzung zulässig.
- Maß der baulichen Nutzung: Abmessungen 15,00 m x 12,00 m mit einem Vordach 2,50 m x 15,00 m; Bebauung mit EG, OG (1 Vollgeschoss); GR 1 : 186,60m² zzgl. Vordach mit 37,50 m²; Wandhöhe: 5,59 m bergseitig und talseitig 6,40 m bezogen auf das geplante Gelände bzw. 8,07 m und 9,09 talseitig bezogen auf das natürliche Gelände; Satteldach mit symmetrischer Dachneigung von 18,00 Grad; Firsthöhe: 8,35 m
-unter dem Gebäude entsteht eine Tiefgarage zur Parkierung des PKW aus dem Anbau der Wohneinheiten
2.
Errichtung eines Ersatzbaus mit 3 Wohneinheiten anstelle des bestehenden Wirtschaftsteils der alten Hofstelle
- Art der Nutzung: Wohnnutzung, Gebietsart laut Flächennutzungsplan MD (Dorfgebiet), d.h. landwirtschaftliche Betriebe sind im Verbund mit einer Wohnnutzung zulässig.
- Maß der baulichen Nutzung: Abmessungen 21,50 m x 7,70 m; Bebauung mit EG, OG, DG (3 Vollgeschosse); GR 1 : 177,80 m²; Wandhöhe: 6,80 m; Satteldach mit symmetrischer Dachneigung von 25,00 Grad und 2 Gauben; Firsthöhe: 9,81 m
- der Stellplatznachweis ist erbracht; es werden 6 Stellplätze in der Tiefgarage neu errichtet
Baurechtliche Beurteilung:
1.Bergehalle:
- bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung ein; im Dorfgebiet von Unering sind vergleichbare landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhanden. Die talseitige Wandhöhe tritt nicht in Erscheinung, weil das Wohngebäude straßenseitig davor liegt.
2. Wohnhausanbau:
- bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ein; die geplante Wandhöhe und Firsthöhe orientiert sich am bestehend bleibenden alten Wohnteil; der Bestand wird mit einem neuen Dachstuhl und Gaube ebenfalls erneuert; insgesamt ist die Eingabeplanung bemüht die bäuerlich geprägte Bebauung der Umgebung aufzunehmen;
Anlagen:
- Eingabeplan mit Lageplan
- Abstandsflächenplan