Volkshochschule StarnbergAmmersee - Beitragsanpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Seefeld ist Mitglied der Volkshochschule StarnbergAmmersee. Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. wird über eine Beitragsanpassung für die Mitgliedsgemeinden abgestimmt. Der Gemeinderat muss seine stimmberechtigten Vertreter per Beschluss dazu ermächtigen, der Beitragsanpassung zuzustimmen. Geplant ist eine Beitragserhöhung von 4,50 € auf 5,00 € pro Einwohner/-in pro Jahr. Für die Gemeinde Seefeld würden sich somit Mehrkosten von 0,50 € pro Einwohner/-in pro Jahr ergeben. Bei rund 7.800 Einwohnern würden sich die Gesamtkosten also auf 39.000 € pro Jahr belaufen (bisher: 35.100 €).

Begründung der vhs StarnbergAmmersee für die Beitragsanpassung:

„In § 3 Absatz 3 des Verschmelzungsvertrages der vhs Starnberger See und der vhs Herrsching ist der aktuelle Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 4,00 pro Einwohner/-in für die Trägergemeinden Berg, Feldafing, Pöcking, Starnberg und Tutzing bzw. € 4,50 pro Einwohner/-in für die Trägergemeinden Andechs, Herrsching und Seefeld übergangsweise festgelegt. Innerhalb von drei Jahren nach der Verschmelzung (8. März 2023) soll im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung mit dem Ziel der Harmonisierung der Beiträge beschlossen werden. Demnach sollte die Mitgliederversammlung im Jahr 2025 über eine neue Beitragsordnung beschließen.

Die letzte Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wurde zum 01.01.2020 für die vhs Starnberger See umgesetzt. Seither sahen sich die Volkshochschulen Starnberger See und Herrsching bzw. seit 2023 die Volkshochschule StarnbergAmmersee mit großen finanziellen Herausforderungen und Krisen konfrontiert. Die gravierenden finanziellen Folgen der Corona-Krise konnte die Volkshochschule durch flexible Umstellung auf Online-Kurse und durch staatliche Corona-Hilfsprogramme ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Trägerkommunen bewältigen. Die für die Zukunftsfähigkeit der Volkshochschule entscheidende Fusion zur vhs StarnbergAmmersee hat die Volkshochschule durch Fördermittel und eigene Rücklagen finanziert ohne die Trägerkommunen zusätzlich zu belasten. 

Mit den hohen inflationsbedingten Steigerungen der Betriebskosten sowie den massiven Personalkostensteigerungen durch die TVöD-Abschlüsse gerät das Finanzierungsmodell der vhs StarnbergAmmersee an seinen Grenzen. Auch hier hat die vhs StarnbergAmmersee wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Trägerkommunen möglichst wenig zu belasten. Seit der Fusion im März 2023 wurde trotz bereits dünner Personaldecke in verschiedenen Bereichen Personal eingespart. Die jährliche Einsparung beträgt € 110.952,-, das entspricht 15,77% der jährlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2023. 

Seit der letzten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge am 01.01.2020 bis zur Jahresmitte 2024 betrug die Inflationsrate 18,8%. Der Kaufkraftverlust der kommunalen Zuschüsse beträgt für diesen Zeitraum € 56.520,-.  

Die vhs StarnbergAmmersee zeichnet sich durch eine hohe Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit aus und trägt so zur Entlastung der Trägerkommunen bei. Sie finanziert sich im bayernweiten Vergleich weit überdurchschnittlich durch Teilnahmegebühren und Drittmittel. Der Anteil kommunaler Mittel an der Finanzierung lag im Jahr 2023 bei 19%, im Jahr 2022 bei 21%. Der bayerische Durchschnitt lag im Jahr 2022 bei 32% (die bayerischen Vergleichszahlen für 2023 liegen noch nicht vor). So konnte seit der Fusion durch Einsparungen, einen starken Ausbau des Kursangebotes insbesondere im Bereich Deutsch und Integration sowie sozialverträgliche Erhöhungen der Teilnehmergebühren ein großer Teil der Kostensteigerungen gegenfinanziert werden. 

2025 stehen den bayerischen Volkshochschulen aufgrund von notwendigen Investitionen in bayernweite Digitalprojekte rund 5-10% weniger Landesmittel im Rahmen der Schlüsselzuweisung für den eigenen Haushalt zur Verfügung. Die Auslastung in den Integrationskursen der vhs StarnbergAmmersee ist seit Jahresmitte 2024 rückläufig. Der Entwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2025 sieht im Vergleich zu 2024 weniger als die Hälfte der Mittel für Integrationskurse, derzeit eine der größten Einnahmequellen der vhs StarnbergAmmersee, vor. 

Eine Anpassung und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf € 5,- entspricht lediglich etwas mehr als einem Inflationsausgleich. Angesichts der oben genannten Entwicklungen ist diese dringend notwendig, um die Liquidität und Leistungsfähigkeit der vhs StarnbergAmmersee zu sichern.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Gemeinde Seefeld an die vhs StarnbergAmmersee von bisher € 4,50 auf € 5,00 pro Einwohner/-in.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Einwohnerzahl nach dem Stand der Bevölkerungs-fortschreibung vom 30.06. des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag wird je zur Hälfte zum 15.01. und 15.07. des Haushaltsjahres fällig.

Das im Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. stimmberechtigte Mitglied der Gemeinde – vertreten durch die ernannten Vertreterinnen und Vertreter – wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. durch den Gemeinderat ermächtigt, der Angleichung und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf € 5,00 für alle Trägergemeinden zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.11.2024 11:52 Uhr