Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Drößling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 27.01.2025 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Rainer Grunwald hatte das Amt des stellvertretenden Kommandanten bereits sechs Jahre lang inne und wurde bei 13 Stimmberechtigten mit 12 Ja-Stimmen und einer ungültigen Stimme ordnungsgemäß gewählt. Er hatte keine Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 01.03.2025 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Grunwald zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Grunwald ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als stellvertretender Kommandant ist Herr Grunwald verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten durch die Gemeinde beginnt die neue Amtszeit zum 01.03.2025 und die bisherige Bestellung des stellvertretenden Kommandanten vom 19.02.2019 (Amtszeitbeginn 01.03.2019) endet zum 28.02.2025 gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG.
Sitzungsverlauf
Nach erfolgter Beschlussfassung beglückwünscht Erster Bürgermeister Kögel Herrn Grunwald und dankt ihm für sein Engagement.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Rainer Grunwald als Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Drößling gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 01.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2025 13:22 Uhr