Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Abwägungs- und erneuter Veröffentlichungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im südlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 10.09.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 25.10.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.09.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 25.10.2024 abzugeben. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. 

Aufgrund erforderlicher Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Veröffentlichungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt werden. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 25.02.2025 sind farblich markiert.

Sitzungsverlauf

Aufgrund persönlicher Beteiligung von Erstem Bürgermeister Kögel nach Art. 49 GO übernimmt Zweiter Bürgermeister Zimmermann für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Es wird darum gebeten, den bisher als Soll-Bestimmung verfassten textlichen Hinweis E 7.15 in der Satzung verbindlicher zu formulieren. Die Verwaltung wird den Hinweis redaktionell anpassen.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 25.03.2025). Die Abwägung vom 25.03.2025 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.03.2025, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 4

Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Datenstand vom 11.04.2025 10:10 Uhr