Städtebauliche Untersuchung im Bereich Roseggerstraße (Bebauungsplan "Ortsmitte", Gemarkung Oberalting-Seefeld); Vorstellung der Ergebnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 07.10.2014 wurde über die bebauungsplanrechtliche Situation im Bereich der Roseggerstraße in Seefeld beraten. Ausgangspunkt hierfür war der Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ (Schaffung einer Nachverdichtungsmöglichkeit durch die Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses auf dem Flurstück 231/1). Darüber hinaus wurde aufgrund der schwierigen bebauungsplanrechtlichen Ausgangssituation im Bereich Roseggerstraße auch von Seiten der Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf konstatiert (Unklarheit über Rechtswirksamkeit der verschiedenen Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich, veraltete Planung, Abweichungen zwischen Festsetzungen und tatsächlicher baulicher Situation vor Ort, etc.).   

Nach Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten (Briefmarkenänderung, gesamte Neuüberplanung, Aufhebung des Bebauungsplanes, Belassen des Status Quo) wurde durch das Gremium mehrheitlich beschlossen, ein qualifiziertes Planungsbüro mit einer städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße zu beauftragen. Inhalt der Untersuchung ist eine Analyse der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ausgangssituation sowie die Darstellung von Lösungsoptionen. 
               
Der mit der Untersuchung beauftragte Architekt und Stadtplaner Herr Reimann wird in der heutigen Sitzung die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung vorstellen. Im Anschluss daran kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. 

Sitzungsverlauf

Der beauftragte Stadtplaner Herr Reimann stellt die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße vor. Im Gremium werden die untersuchten Lösungsoptionen (Aufhebung des Bebauungsplanes, Überplanung durch einen einfachen oder qualifizierten Bebauungsplan) sowie die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens intensiv diskutiert.

Im Einvernehmen mit der Verwaltung entscheidet sich das Gremium mehrheitlich für die Überplanung des Bereichs Roseggerstraße durch einen qualifizierten Bebauungsplan. Aufgrund der planerisch und städtebaulich unterschiedlich zu bewertenden Teilbereiche soll dieser in drei verschiedene Abschnitte aufgeteilt und in separaten Verfahren abgehandelt werden. Dadurch soll insbesondere die Umsetzung und die Verfahrenszeit verkürzt sowie der unterschiedlichen Dringlichkeit einer Überplanung Rechnung getragen werden. Die südlich der Roseggerstraße befindlichen Teilabschnitte 1 und 2 sollen aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfs zuerst überplant werden. Dies soll zeitlich parallel, aber in einem jeweils eigenständigen Bebauungsplanverfahren erfolgen. Der Teilabschnitt 3 im Bereich nördlich der Roseggerstraße soll aufgrund der geringen Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.

Die Verwaltung wird gebeten, die Einleitung der Bebauungsplanverfahren für die Teilabschnitte 1 und 2 (förmlicher Aufstellungsbeschluss) für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bereich Roseggerstraße durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, unterteilt in drei separate Teilabschnitte, neu zu überplanen. Die Verwaltung wird beauftragt , die Einleitung der Bebauungsplanverfahren für die Teilabschnitte 1 und 2 vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr