Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat von
Andechs hat am 08.04.2014 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ beschlossen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 22 hatte zum Ziel, die Weiterentwicklung der Molkerei Scheitz an der Biomilchstraße im Südosten des Ortsteils Erling in das gesamte städtebauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde einzubinden und ihr einen ortsverträglichen Rahmen zu geben. Insbesondere sollte den immissionsschutzrechtlichen, hygienerechtlichen und naturschutzrechtlichen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Mit der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 soll die Planung optimiert und an neue Rahmenbedingungen, die sich aus betriebsorganisatorischen Gründen ergeben haben, angepasst werden. In diesem Zusammenhang sollen u.a. der Lärmschutz verbessert, die Parkplätze des Firmengeländes nach Norden verschoben und einzelne Betriebsbereiche anders angeordnet werden.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist bereits erfolgt. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wurden in diesem Zusammenhang keine Einwände vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 16.12.2014). Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 10.03.2015 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den fortgeschriebenen Entwurf gebilligt sowie zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 20.05.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme bis zum 22.06.2015 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor
nicht tangiert wird.
Hinweis: Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr