Entwicklungskonzept für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld in Hechendorf; Konzeptvorstellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö 10

Sach- und Rechtslage

Das am westlichen Ortsrand von Hechendorf im Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld liegende Grundstück Flur Nr. 550/3 konnte im Zuge einer Zwangsversteigerung Anfang letzten Jahres von der Gemeinde Seefeld erworben werden. Zusammen mit dem unmittelbar benachbarten und bereits im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstück Flur Nr. 553/2 stehen der Gemeinde potentielle Entwicklungsflächen in einer Gesamtgröße von ca. 30.000 m² zur Verfügung, die sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes befinden und bereits von drei Seiten von baulicher Nutzung umgeben sind (siehe Anlage).

Vor dem Hintergrund des starken Siedlungsdrucks und der hohen Nachfrage nach Wohnflächen empfiehlt sich für diesen Bereich in erster Linie eine Wohnbauentwicklung. Neben der Schaffung neuen Wohnraums könnten auf den Grundstücksflächen auch noch andere dringend benötigte Nutzungen des Gemeinbedarfs untergebracht werden.

Für eine koordinierte Entwicklung des gesamten Bereichs zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld wurde unter Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen und unterschiedlichen Belange ein erstes Entwicklungskonzept erstellt, welches dem Gremium in der heutigen Sitzung präsentiert und zur Diskussion gestellt wird.

Aufbauend auf diesen Überlegungen könnte ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, um die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Bislang ist der Bereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz/Spielplatz“ ausgewiesen und als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu werten.   

Sitzungsverlauf

Herr Bgm. Gum erläutert, dass für die Gemeinde kurz- bis mittelfristig ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Obdachlosenunterkünften besteht. Hintergrund ist die aktuelle Flüchtlingsproblematik. Demnach müssen Asylbewerber, die den Status eines anerkannten Flüchtlings erlangen, die derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte verlassen und in normale Wohnungen umziehen. Da sich eine Wohnungssuche für die anerkannten Flüchtlinge als schwierig herausstellen könnte, ist die Gemeinde in der Pflicht, entsprechende Unterkünfte bereitzustellen, sobald diese Personen als Obdachlose gelten. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde ohnehin über keine Obdachlosenunterkünfte, so dass grundsätzlich ein gewisser Handlungsbedarf besteht.

Als einziger in Frage kommender Standort für die Errichtung von Obdachlosenunterkünften hat sich diesbezüglich das im Bereich Am Oberfeld befindliche Grundstück Flur Nr. 550/3, Gemarkung Hechendorf, herausgestellt (Gemeindeeigentum, kurzfristige Verfügbarkeit). Gemäß Vorabsprache mit dem Landratsamt Starnberg könnten diese dort als sonstige Nutzung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden, müssten jedoch zumindest mittelfristig planungsrechtlich gesichert werden (Aufstellung Bebauungsplan, FNP-Änderung).

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Arnold ein Grobnutzungskonzept für das gesamte Grundstück entwickelt, welches als Grundlage für eine spätere Bauleitplanung dienen könnte und die mögliche Entwicklung des gesamten Grundstücks betrachtet. Herr Bgm. Gum stellt das Konzept kurz vor, welches neben der Unterbringung der Obdachlosenunterkünfte auch weitere Planungsziele vorsieht: S chwerpunktmäßig Entwicklung von Wohnbauflächen (Geschosswohnungsbau), Schaffung untergeordneter Freizeitflächen (Basketball-/Skaterplatz), Entwicklung von gliedernden Grünflächen inkl. Lärmschutzwall zur Nutzungstrennung Wohnen/Freizeit, Erhalt des bestehenden Biotops und offenen Grabens, Schaffung fuß- und radläufiger Anbindungen.

Das Entwicklungskonzept wird vom Gremium zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich besteht jedoch die Meinung, dass vorerst nur die Planungen zur Errichtung der Obdachlosenunterkünfte forciert werden sollen. Die restlichen Flächen sollen zunächst als Reserveflächen vorgehalten und nicht weiter entwickelt werden. Für das weitere Vorgehen soll das Planungsbüro einen Vorschlag für die bestmögliche Situierung und Anordnung der Obdachlosenunterkünfte auf dem Grundstück erarbeiten.

Beschluss

Das Entwicklungskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die Planungen zur Errichtung der Obdachlosenunterkünfte soll forciert werden. Die restlichen Flächen werden zunächst als Reserveflächen vorgehalten und nicht weiter entwickelt. Für das weitere Vorgehen soll das Planungsbüro Arnold einen Vorschlag für die bestmögliche Situierung und Anordnung der Obdachlosenunterkünfte auf dem Grundstück erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr