1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting. Mit der Errichtung des zusätzlichen Platzes soll den wachsenden Anforderungen durch die steigenden Mitgliederzahlen des TC Seefeld Rechnung getragen werden. Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan an dieser Stelle bislang eine Grünfläche sowie Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt sind.
Für die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft soll das gemeindliche Ökokonto in Anspruch genommen werden, da ein naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht möglich ist.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ in der Fassung vom 21.07.2015, bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 10:33 Uhr